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KLJB - Recht > GEMA Gebühren

Wichtig für Landjugendveranstaltungen!!!

 

 

Veranstaltungen mit Musikdarbietungen sind - wenn sie öffentlich sind - bei der GEMA anzumelden. Dies gilt nicht nur für Live-Darbietungen, sondern auch für das Abspielen von Tonträgern. §13a Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verpflichtet den Veranstalter, vor seiner Veranstaltung die Urheberrechte unverzüglich schriftlich, mündlich oder per Mail bei der GEMA zu erwerben.

 

 

Die Gebühren richten sich entweder nach der Nutzungsfläche der Veranstaltung oder nach der Zahl der Besucher, sowie auch nach der Höhe des verlangten Eintrittsgeldes – ACHTUNG: auch 0 € Eintrittsgeld sind dabei schon erfasst.

 

 

Die Anmeldungen bei der GEMA sind durch den Veranstalter selbst vorzunehmen, eine Unterrichtung durch die Behörde erfolgt nicht.

 

 

Achtung:

Die GEMA unternimmt selbst Nachforschungen, indem sie z.B. Pressemitteilungen oder Plakate durch ihre Außendienstmitarbeiter überprüfen lässt. Bei Fehlen einer Genehmigung wird pauschal ein Zuschlag von 100 % der Gebühr als Strafe erhoben.

 

 

Weiter Informationen findet ihr unter www.gema.de

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