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Landjugendparty!

"Wir brauchen Geld in der Kasse, also machen wir doch ne Party...mieten uns nen Raum, hängen überall Plakate auf...bestellen Getränke und verkaufen diese einfach...ach ja und nen DJ denn besorgen wir uns auch...Altersgrenze & Kontrolle nö machen wir nicht und dann kann die Party steigen und wir können nur Gewinn machen!

FALSCH GEDACHT!!! Dies kann ganz schön in die Hose gehen und wenn Ihr Pech habt, dürft Ihr noch ordentlich drauf zahlen!

Hier ein paar Informationen die man besser beachten sollte:

1. Grundsätzlich im Vorfeld

    • Im Team plant es sich besser! Verteilt die Arbeit und die Verantwortung auf mehrer Schulten.
    • Entscheidet Euch für einen Veranstaltungsort der auch sicherheitsmäßig in Ordnung ist.
    • Fragt bei der Eurer Stadtverwaltung nach einer Genehmigung für das Fest, sowie für das Aufhängen von Plakaten nach.
    • Sollte die Party öffentlich sein, meldet die GEMA an.
    • Informiert Euch bei ortansässigen Versicherern über eine  „Veranstalterhaftpflicht“.
    • Benötigt Ihr eventuell Sicherheitspersonal.
    • Müssen zusätzliche Toiletten angeschafft werden.

 

2. Grundsätzliches zum Jugendschutzgesetz

    • Informiert Euch rechtzeitig über das Jugendschutzgesetz, am besten Ihr fragt das ortsansässige Jugendamt!
    • Weist auf den Plakaten und Flyern deutlich auf das Alterlimit und die Ausweispflicht hin.
    • Bringt Hinweise auf die Alterbeschränkung auch im Eingangsbereich an.
    • Führt an der Kasse Ausweiskontrollen durch.

 

3. Tipps rund um den Einlass

    •  Leuchtet den Eingangsbereich gut aus.
    • Die Alterskennzeichnung kann durch verschiedenfarbige Kontrollbänder erfolgen, die zugleich auch Eintrittsnachweise sind.
    • Behaltet die Ausweise von unter 18-Jährigen ein, bis Mitternacht müssen alle Ausweise abgeholt sein                                                                         Ein sorgfältiger Umgang muss gewährleistet sein                                     (am besten lasst Ihr den jeweiligen Jugendlichen zwei Abgabescheine unterschreiben, den einen legt Ihr beim abgegebene Ausweis dabei und den anderen nimmt der Jugendliche mit. Auf dem Schein ist auch vermerkt, dass der Ausweis ab 24.15 Uhr über zum Jugendamt geht

 

4. Getränkeangebot und Personal

    • Bietet zumindest ein nicht-alkoholisches Getränk (z. B. Wasser) an, das in gleicher Menge günstiger ist als das billigste alkoholische Getränk.
    • Schenkt bereits Betrunkenen keinen Alkohol mehr aus.
    • Stellt genügend Personal für den Ausschank bereit und beachtet das Jugendschutzgesetz.
    • Veranstalter haben die Verantwortung für den Festablauf und Vorbildfunktion, daher gilt für jeden im Team: Wer arbeitet, trinkt keinen Alkohol.

 

Weitere Informationen erhaltet Ihr beim Jugendamt.

 

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