Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes wurden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt.
Das Gesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten:
Hier findet Ihr eine Übersicht über die Vorschriften des Jugendschutzesgesetzes!
Hinweis:
Die Eltern (Sorgeberechtigte) sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Aber auch die Jugendlichen selbst tragen Verantwortung.
Auch Veranstalter sind auf ihren Veranstaltungen und in ihren Räumen nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was gesetzlich gestattet ist.