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Versicherung über Mitgliedsbeitrag

wie bin ich über den Beitrag versichert..

Hinweis

Detaillierte Informationen zum Bereich Versicherungen findet Ihr im Handbuch der KLJB, das jeder Ortsvorstand mindestens einmal erhalten hat. Daher werden hier nur die wesentlichen Dinge aufgeführt.

 

Grundsätzliches

 

Ansprechpartner/in für Fragen und Schadensmeldungen beim jugendhaus düsseldorf

Es wird darum gebeten, alle Fragen zum Versicherungswesen mit dem

jugendhaus düsseldorf

Carl-Mosterts-Platz 1

40477 Düsseldorf

zu klären. Folgende Ansprechpartnerin steht Euch im Jugendhaus zur Verfügung.

Frau Bärbel Rieger

Telefon: 02 11/46 93-142

Telefax: 02 11/46 93-112

E-Mail: versicherungen@jugendhaus-duesseldorf.de

 

Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, die KLJB-Diözesanstelle bei einem Schadensfall zu informieren, damit wir Euch ggf. beraten können (02 51 / 53 91 3 – 13).

 

Versicherungsschutz für Mitglieder der KLJB

über den Beitrag

 

Das jugendhaus düsseldorf hat Sammelversicherungsverträge für die Mitglieder der Verbände des Bundes der Kath. Jugend (BDKJ) – und damit auch für die KLJB im Bistum Münster - abgeschlossen.

Der Versicherungsschutz (Haftpflicht/Unfall/Rechtschutz) gilt für die Dauer der gültigen Mitgliedschaft bei der KLJB, d.h. nur für Personen, die ihren Beitrag bezahlt haben, einen gültigen Mitgliedsausweis besitzen und in Münster gemeldet sind.

 

1. Haftpflicht-Versicherung

Der Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz für die persönlich gesetzliche Haftpflicht aller Mitglieder (d.h. ein Mitglied und nicht die Gruppe soll haftbar gemacht werden).

 

Der Versicherungsschutz besteht subsidiär (nachrangig!), d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflicht-Versicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig. Mit einer Schadensmeldung müssen Angaben über sonstige Haftpflicht- Versicherungen (insbesondere Privat-Haftpflicht-Versicherung) gemacht werden.

 

Versicherungsschutz besteht für Mitglieder unter anderem für die persönlich gesetzliche Haftpflicht

-          beim Besuch und der Teilnahme an allen Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes;

-          in Aufsichtspflichtangelegenheiten über Kinder und Jugendlichen bei berechtigten Ansprüchen Dritter gegenüber Kindern und Jugendlichen und deren gesetzlichen Vertretern;

-          beim Spiel und nichtorganisiertem Verbandssport

 

Die Versicherungssummen des Vertrages lauten:

2.500.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden

50.000,00 € für Vermögensschäden.

 

Für Sachschäden gilt eine Eigenbeteiligung von 40,00 €.

 

Kein Versicherungsschutz besteht für das gesetzliche Haftpflichtrisiko aus dem Betrieb, dem Halten oder Führen von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen.

 

Hinweis: Die Haftpflichtversicherung beinhaltet neben einer möglichen Schadensregulierung auch die Prüfung der Haftpflichtfrage sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

2. Unfall-Versicherung

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle (dies ist keine Krankenversicherung), die u. a. bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes / der regionalen Gliederung(z.B. Ortsgruppe oder Bezirk) entstehen.

Unfälle von Personen (nicht von Fahrzeugen!!!) auf dem direkten Weg zu und von der Veranstaltung sind mitversichert.

 

Die Versicherungssummen betragen:

      50.000,00 €   für den Invaliditätsfall mit Einschluss der 225%igen Progression

        7.500,00 €   für den Todesfall

        1.000,00 €   für Heilkosten (subsidiär = nachrangig, d.h. zuerst immer die eigene Krankenversicherung und die eigene Unfallversicherung – wenn vorhanden)

        3.000,00 €   für Bergungskosten (subsidiär = nachrangig)

        3.000,00 €   für Überführungskosten

                5,00 €   Unfall-Krankenhaustagegeld einschließlich Genesungsgeld (pro Tag)

 

Was gilt als Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden. Ausschluss bei Trunkenheit und Vorsatz.

Körperliche Unfälle von KLJB`lern sollten immer gemeldet werden, damit mögliche Spätfolgen – die zum heutigen Zeitpunkt nicht erkennbar sind – abgedeckt sind.

 

 

 

 

3. Rechtsschutz-Versicherung

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Rechtsschutzfälle die u. a. bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften der KLJB-Gruppe entstehen.

 

Folgende Leistungen sind versichert:

-          Schadenersatz-Rechtsschutz        die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen

-          Straf-Rechtsschutz                 die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Für Vergehen, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können, besteht Versicherungsschutz, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.

-          Sozialgerichts-Rechtsschutz          die Wahrung rechtlicher Interessen vor Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutschland

Die Versicherungssumme beträgt:

         100.000 €   je Versicherungsfall

            25.000 €   für Strafkautionen im Ausland

 

Nicht versichert ist z.B. der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie von Anhängern.

 

 

 


Die wichtigsten Zusatzversicherungen für die KLJB

 

Grundsätzlich gilt für alle Zusatzversicherungen:

 

ð   Die errechnete Gesamtprämie muss rechtzeitig, d.h. mindestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme an jugendhaus düsseldorf, Bankkonto PAX-Bank e.G., 2006 229 010, BLZ 370 601 93, überwiesen werden.

ð   Auch der Antrag / der Versicherungsschein ist rechtzeitig nach Düsseldorf zu senden (muss mind. 1 Tag vor der Maßnahme dort sein).

ð   Wenn Ihr die Versicherungen zu spät (möglicherweise erst nach dem Schadensfall) abschließt, gibt es keinen Versicherungsschutz. Also: je eher, desto besser!

ð   Bitte gebt bei jeder Überweisung/Änderung/Nachmeldung/ Rückfrage stets die Versicherungs-Nummer an, da sonst keine Bearbeitung möglich ist.

ð   Der Einzahlungsbeleg ist mit der Durchschrift des Antrags als Versicherungsbestätigung und Quittung aufzubewahren.

 

 

 

Ferienversicherung

 

Die Ferienversicherung bietet einen optimalen Schutz für Eure Gruppenreise, Zeltlager, Bildungsveranstaltung oder Ferienlager, die im Ausland stattfinden, denn das Kompaktprogramm enthält eine Reisekrankenversicherung (hier liegt der Unterschied zur Mitgliederversicherung), eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.

Selbstverständlich ist in der Krankenversicherung ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland mit versichert. Der Malteser-Hilfsdienst ist unser langjähriger und zuverlässiger Vertragspartner.

 

Sie bietet sich auch dann an, wenn Nichtmitglieder an einer Fahrt / Maßnahme innerhalb der Bundesrepublik teilnehmen wollen.

 

 

Tarif

Prämie

Geltungsbereich

I

0,31 €

je Person und Tag

-      Nur für Reisen im Inland

-      gültig ab 7 Personen

II

0,63 €

je Person und Tag

-      Europa (Inland und europäisches Ausland einschl. Mittelmeer-Anrainerstaaten)

-      gültig ab 7 Personen

III

0,74 €

je Person und Tag

-      Weltgeltung (In- und Ausland)

-      gültig für Kleingruppen bis zu 6 Personen

-      Skiläufer und Hochalpinisten

 

 

Wie?

-            namentliche Meldung einschließlich Aufsichtspersonen / Leitung (es kann auch eine eigene Teilnehmerliste beigefügt werden) erforderlich (Gültigkeit nur für namentlich genannte Teilnehmer)

-            nur volle Versicherungstage (d.h. z.B. Freitagnachmittags bis Samstagmittag = 2 Tage)

-            sollte der Teilnehmerkreis noch nicht vollständig bekannt sein oder sich noch einzelne Namen verändern, reicht dazu kurzfristig ein ergänzendes Fax unter Angabe der Versicherungsnummer an das Jugendhaus (im ersten Fall – d.h. Ihr schließt die Versicherung ab, obwohl noch nicht alle Namen bekannt sind - bitte auf dem Antrag vermerken)

 


 

LKW- und PKW-Dienstreise-Versicherung

für Tageseinsätze

 

Die Versicherung eignet sich für kurzfristige Dienst-, Besorgungs-, und Auftragsfahrten mit LKW, Traktor oder entsprechend PKW

 

 

Wann?

ð   Ihr wollt für eine Veranstaltung / Fahrt / Aktion eigene oder geliehene Fahrzeuge einsetzen und dafür sorgen, dass dieses Fahrzeug bestmöglich versichert ist.

ð   Daher solltet Ihr diese zusätzlich Kasko-versichern. Das heißt, Ihr sichert Schäden an dem in Benutzung befindlichen Fahrzeug ab. Schäden die mit dem Fahrzeug verursacht werden, muss immer die private Fahrzeug-Haftpflicht tragen.

ð   Personen dürfen grundsätzlich nicht auf Anhängern transportiert werden (dazu könntet Ihr auch beim Straßenverkehrsamt des Kreises nachfragen).

ð   Außerdem ist gerade bei Traktoren wichtig, vorher mit dem Haftpflichtversicherer zu sprechen, ob der Zweck zu dem Ihr den Traktor einsetzt, überhaupt noch versichert ist. Sprecht dazu unbedingt mit dem Landwirt, der den Traktor ausleiht.

ð   Werden Anhänger eingesetzt (egal ob bei PKW oder bei Traktor), müssen diese immer getrennt aufgeführt u. versichert werden!!!

 

 

Was?

-            es handelt sich immer um eine Kaskoversicherung für das benutzte (das entliehene) Fahrzeug (Leistungen z.B. Schäden an dem eigenen Fahrzeug; Kosten für Mietwagen; Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse usw.)

-            Schäden an anderen Fahrzeugen oder Dingen regelt die bestehende Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters

-            wird die „Dienstreise“ für private Zwecke unterbrochen, dann gilt der Versicherungsschutz nicht

-            ausgeschlossen wird ebenfalls alles, was mit Trunkenheit oder grober Fahrlässigkeit zu tun hat

-            die Versicherung gilt nur in der Bundesrepublik; wenn Ihr ins Ausland fahrt, wird ein 50%iger Zuschlag fällig!

 

 

Wie?

-            namentliche Meldung des Fahrzeughalters und des amtlichen Kennzeichens

-            Achtung: Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer (also Anmelder) dürfen nicht identisch sein

-            nur volle Versicherungstage

 

 

Kosten:

LKW, Traktor, Anhänger über 1 to Nutzlast                  18,90 € pro Tag

Ausland: + 50 %

 

PKW, Kleinbusse/-laster, Anhänger bis 1 to Nutzlast   9,65 € pro Tag

Ausland:+ 50%

 

 

Achtung: Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall 200,00 Euro.


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